Initiative
Besserer Service und Mobilität für alle
Dieses Projekt sorgt für den Aufbau eines modernen und hochwertigen Verkehrsnetzes im ganzen Land. Bund und Kantone koordinieren den Bahn-, Strassenbahn-, Bus-, Schiffs- und Seilbahnverkehr, um ein zuverlässiges und dichtes Angebot zu gewährleisten. Durch die bessere Vernetzung von Fuss- und Veloverkehr, Carsharing und öffentlichem Nahverkehr entsteht eine echte Alternative zum Auto, die auch in ländlichen Regionen attraktiv wird.
Das Generalabonnement (GA) für CHF 1ꞌ095 pro Jahr
Die Initiative deckelt den GA-Preis auf CHF 1ꞌ095 pro Jahr, beziehungsweise CHF 3 pro Tag. Während ein GA heute oft über CHF 4ꞌ000 kostet, sorgt diese Massnahme für einen einfachen und erschwinglichen Zugang zum nationalen Verkehrsnetz. Reisen wird damit für alle erschwinglich – unabhängig vom Einkommen.
Kostenloser Nahverkehr
Mit der Initiative wird der Nahverkehr für die gesamte Bevölkerung kostenlos. Junge Menschen bis 25 Jahre, Lernende und Studierende, Rentner*innen sowie Menschen mit geringem Einkommen profitieren zusätzlich von kostenlosem Fernverkehr. Die Unentgeltlichkeit wird schrittweise eingeführt, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Eine stabile und nachhaltige Finanzierung
Die Initiative garantiert eine Finanzierung von mindestens CHF 8 Milliarden pro Jahr. Diese Investitionen sichern die Qualität des Netzes sowie faire Arbeitsbedingungen im öffentlichen Verkehr. Finanziert wird das Projekt ohne Steuererhöhungen für die Bevölkerung – unter anderem durch eine Mobilitätsabgabe für Grossunternehmen, Abgaben auf besonders umweltschädliche Luxusfahrzeuge und eine Umverteilung eines Teils der bestehenden Autobahnfinanzierung.
Demokratische und transparente Verwaltung
Die Initiative schafft eine faire und transparente Verwaltung des öffentlichen Verkehrs. Unabhängig von Lobbyinteressen und Wahlzyklen bindet diese demokratische Verwaltung alle Interessengruppen und Nutzer*innen des öffentlichen Verkehrs ein. So orientiert sich der Ausbau des Netzes am tatsächlichen Bedarf der Bevölkerung und sorgt für einen verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit öffentlichen Geldern.
Lesen Sie den Text der Initiative.
Eidgenössische Volksinitiative
«Für eine gerechte und nachhaltige Politik für den öffentlichen
Verkehr (für einen unentgeltlichen öffentlichen Verkehr)»
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 81 a Öffentlicher Verkehr
1 Bund und Kantone sind verantwortlich für die Umsetzung einer Politik, die den Anforderungen an die starke Nachhaltigkeit und die soziale Gerechtigkeit im Bereich des öffentlichen Verkehrs entspricht, namentlich indem sie:
- eine Entwicklung eines öffentlichen Verkehrs von hoher Qualität sowie eine ausreichende, gerechte und kohärente Erschliessung aller Landesgegenden auf der Schiene, per Tram, Bus, Schiff und Seilbahn sicherstellen;
- den Zugang zum öffentlichen Verkehr sicherstellen, namentlich durch die Einführung der Unentgeltlichkeit im Bereich des öffentlichen Verkehrs, mit Ausnahme des Fernverkehrs, für den ein fakultatives Generalabonnement zu einem solidarischen Tarif von höchstens 1095 Franken pro Jahr angeboten wird; die Unentgeltlichkeit kann ausgedehnt werden; für den Fernverkehr bleibt eine ergänzende Tarifgestaltung möglich; allen Personen unter 26 Jahren, den Studierenden, den lernenden und den Bezügerinnen und Bezügern von Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung, der Erwerbsersatzordnung, der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe wird die generelle Unentgeltlichkeit gewährt;
- bei ihrem Handeln berücksichtigen, dass es das Ziel sein muss, den motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen Verkehr und die aktive Mobilität zu verlagern;
- alle anderen notwendigen Massnahmen ergreifen, um die Umsetzung dieser Politik zu begünstigen.
2 Diese Politik wird über einen Fonds finanziert. Mit dem Fonds wird auch der Bahninfrastrukturfonds gespeist, um den Erhalt und die Entwicklung der Infrastruktur zu ermöglichen. Dem Fonds werden folgende Mittel zugewiesen:
- der Reinertrag der Einnahmen aus dem Fernverkehr nach Absatz 1 Buchstabe b;
- eine Abgabe auf der Lohnsumme der Unternehmen, mit Ausnahme von Selbstständigerwerbenden und Unternehmen mit weniger als elf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern;
- zusätzliche und progressive Beiträge beim Erwerb und bei der Zulassung der Fahrzeuge des motorisierten Individualverkehrs mit grossem Hubraum und der Luxusklasse gemäss den Kriterien Leistung, Gewicht, Emissionen und Wert, ohne dass die Steuerhoheit der Kantone beeinträchtigt wird;
- ein Übertrag eines Teils der Einnahmen des Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr.
3 Die Governance des Fonds wird von einem unabhängigen Organ sichergestellt, das zu gleichen Teilen aus Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinwesen, der Unternehmen des öffentlichen Verkehrs, der Sozialpartner und der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer besteht.
Art. 86, Abs. 2bis
2bis Ein Teil des Fonds, mit Ausnahme der Anteile, die für die Agglomerationsprogramme und den Bahninfrastrukturfonds vorgesehen sind, wird zur Finanzierung des Fonds nach Artikel 81aAbsatz 2 auf diesen übertragen.
Art. 87a, Abs. 2, Bst. e
2 Die Eisenbahninfrastruktur wird über einen Fonds finanziert. Dem Fonds werden folgende Mittel zugewiesen:
e. ein Übertrag eines Teils des Fonds nach Artikel 81a Absatz 2.
Art. 197, Ziff. 172
17. Übergangsbestimmungen zu den Art. 81a, 86 Abs. 2bis und 87a Abs. 2 Bst. e (Öffentlicher Verkehr)
1 Die Finanzierung des Fonds wird ab dem ersten Jahr nach Annahme der Artikel 81a, 86 Absatz 2bis und 87a Absatz 2 Buchstabe e aktiviert. Innerhalb von 24 Monaten nach Annahme dieser Artikel unternehmen der Bund und die Kantone Folgendes:
- Sie richten in Abstimmung mit den Unternehmen des öffentlichen Verkehrs und den Sozialpartnern den Fonds nach Artikel 81a Absatz 2 ein und verabschieden die für dessen Umsetzung notwendigen Gesetze und Verordnungen.
- Sie bilden das Organ zur Governance des Fonds nach Artikel 81a Absatz 3.
- Sie stellen eine Finanzierung in Höhe von mindestens einem Prozent des jährlichen Bruttoinlandprodukts sicher.
2 Die Umsetzung der Unentgeltlichkeit darf auf keinen Fall zu einer Verschlechterung des Angebots und der Arbeitsbedingungen führen und nicht als Rechtfertigung für Budgetkürzungen dienen, die sich auf andere Leistungen im öffentlichen Interesse auswirken. Sie kommt zu den bestehenden Verpflichtungen zur Finanzierung der Grundversorgung im Verkehr hinzu.
3 Die Unentgeltlichkeit des öffentlichen Verkehrs wird schrittweise gemäss folgendem Zeitplan umgesetzt:
- Innerhalb von sechs Monaten nach Annahme der Artikel 81a, 86 Absatz 2bis und 87a Absatz 2 Buchstabe e gilt sie ohne Einschränkung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer unter 26 Jahren, die Studierenden, die lernenden sowie die Bezügerinnen und Bezüger von Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung, der Erwerbsersatzordnung, der Arbeitslosenversicherung und der Sozialhilfe.
- Innerhalb von drei Jahren nach Annahme der Artikel 81a, 86 Absatz 2bis und 87a Absatz 2 Buchstabe e gilt sie, ausser in Bezug auf den Fernverkehr, für alle anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.
- Innerhalb von fünf Jahren nach Annahme der Artikel 81a, 86 Absatz 2bis und 87a Absatz 2 Buchstabe e wird für den Fernverkehr das fakultative Generalabonnement zu einem solidarischen Tarif nach Artikel 81a Absatz 1 Buchstabe b eingeführt.
4 Dem Fonds nach Artikel 81a Absatz 2 werden ab seiner Einrichtung 33 Prozent des Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr zugewiesen. Nach fünf Jahren kann dieser Teil im Verhältnis zur Verlagerung zwischen 25 und 50 Prozent variieren.
1 SR 101
2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
1 - STEUERGERECHTIGKEIT und Schutzschild gegen steigende Lebenshaltungskosten
Angesichts stark steigender Mieten und Krankenkassenprämien ist eine Senkung der Preise im öffentlichen Nahverkehr ein erster Schritt zur Bewältigung der Lebenshaltungskostenkrise. Die Initiative führt gezielte, lokale Gratisangebote im öffentlichen Verkehr ein – ohne Steuererhöhungen – und deckelt für längere Strecken gleichzeitig das GA auf CHF 1ꞌ095 pro Jahr.
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Dieses Projekt entstand aus einer Realität, die unhaltbar geworden ist: Die Schweiz befindet sich in einer schweren Lebenshaltungskostenkrise. Gesundheitskosten, Mieten, Lebensmittelpreise, Kosten für die Kinderbetreuung – alles wird teurer, doch die Löhne steigen nicht. Inmitten dieser Krise haben auch die Kosten für den öffentlichen Nahverkehr stark zugenommen: In 30 Jahren haben sich die Preise verdoppelt. Der Preis des Generalabonnements (GA) von über 4’000 CHF ist für viele zu einer Belastung geworden.
Die Initiative will den GA-Preis auf 3 CHF pro Tag (1’095 CHF pro Jahr) senken und gleichzeitig den öffentlichen Nahverkehr für alle kostenlos anbieten. Zusätzlich wird der Fernverkehr für unter 25-Jährige, Studierende und Lernende, Rentner*innen sowie einkommensschwache Personen der Fernverkehr unentgeltlich benutzbar.
Heute tragen Fahrgäste und Steuerzahlende einen Grossteil der Kosten des öffentlichen Nahverkehrs – oft mehr, als es für sie finanziell tragbar wäre. Ohne die Initiative könnten die Preise laut dem Verband öffentlicher Verkehr weiter um bis zu 30 % steigen. Von der Politik kommen werden dabei immer die gleichen Ansätze vorgeschlagen: Steuererhöhungen, Preiserhöhungen, Arbeitsplatzunsicherheit und die Schliessung kleinerer Bahnhöfe. Wir nehmen das nicht hin und müssen handeln!
Unsere Initiative führt eine Solidaritätsabgabe ein. Zuerst fordern wir einen grösseren Beitrag von Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten, da sie einen erheblichen Teil des täglichen Pendlerverkehrs verursachen und dabei direkt vom gut ausgebauten Verkehrsnetz profitieren, ohne zu dessen Instandhaltung beizutragen. Künftig sollen sie daher einen Beitrag zur Mobilität der Bevölkerung leisten. Ergänzt wird dieses Modell durch Abgaben auf besonders umweltschädlichen Luxusfahrzeugen und eine Umverteilung eines Teils der bestehenden Autobahngelder (NAF). So entsteht ein solidarisches Finanzierungssystem, an dem sich alle – Unternehmen, Nutzer*innen, Besitzer*innen umweltschädlicher Fahrzeuge und der Staat – beteiligen. Es handelt sich dabei nicht einfach um einen weiteren Ausgabenposten für den Staat, sondern eine Massnahme für mehr Steuergerechtigkeit, die eine ungerechte Billettpflicht ersetzt und die Kaufkraft der Bevölkerung stärkt.
2 - EINE ÖKOLOGISCHE Alternative für alle
In der Schweiz verursacht der Strassenverkehr 32 % der CO₂-Emissionen. Für einen gerechten ökologischen Wandel braucht es deshalb eine echte, tragbare Alternative zum Auto. Die Initiative führt eine gezielte Unentgeltlichkeit des öffentlichen Nahverkehrs schrittweise ein und ermöglicht grossflächige Investitionen in das Netz und die Qualität des öffentlichen Verkehrs, um unsere Abhängigkeit von Autos und Benzin endgültig zu reduzieren – sozial gerecht und für alle zugänglich
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Die Klimakrise lässt sich nicht lösen, indem Autofahrer*innen schlicht sanktioniert werden. Für viele Menschen in der Schweiz bleibt das Auto mangels Alternativen bis heute eine Notwendigkeit. Deshalb verfolgt die Initiative einen anderen Ansatz: Kostenloser öffentlicher Nahverkehr, kombiniert mit grossflächigen Investitionen in das Angebot: mehr Verbindungen, dichtere Takte, eine höhere Zuverlässigkeit, bessere Koordination und ein besseres Angebot in der Fläche. So entsteht eine echte Alternative zum Auto – auch ausserhalb grosser Ballungszentren.
Denn kostenloser öffentlicher Nahverkehr allein reicht nicht aus, wenn das Angebot unzureichend oder unzuverlässig bleibt. Erst in Verbindung mit ambitionierten Investitionen in das Netz führt er zu konkreten Ergebnissen: so hat beispielsweise in Luxemburg oder Dünkirchen diese Kombination zu einer deutlichen Steigerung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und einer geringeren Autoabhängigkeit geführt, mit Zufriedenheitsraten von über 90 %.
Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, hilft mit, den weiteren Ausbau von Autobahnen zu verhindern und damit die Zerstörung von Landschaften und Artenvielfalt zu bremsen. Jede Autofahrt, die durch Bus, Tram oder Zug ersetzt wird, reduziert CO₂-Emissionen und verbessert die Luftqualität. Das bedeutet sauberere Luft für Fussgänger*innen, weniger Lärm und eine lebenswertere Zukunft für kommende Generationen. Indem die Initiative aktive Mobilität wie den Fuss- und Veloverkehr stärkt und die Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs erhöht, verringert sie unsere Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr – stoppt eine Entwicklung, die immer mehr Verkehr, Umweltverschmutzung und Verlust von Artenvielfalt auslöst.
Die Initiative sieht jährliche Investitionen von mindestens 8 Milliarden Franken vor – rund 1 % des Schweizer BIP – für einen kostenlosen und qualitativ hochwertigen öffentlichen Verkehr. Finanziert wird dies unter anderem durch eine Abgabe auf besonders umweltschädliche Luxusfahrzeuge mit grossen Hubraum sowie durch eine Umverteilung eines Teils der bestehenden Autobahngelder (NAF). Das Ziel: Den Zugang zum öffentlichen Verkehr erleichtern und gleichzeitig Strassenraum freihalten für diejenigen, die wirklich darauf angewiesen sind – etwa Handwerker*innen, Lieferdienste oder Rettungsdienste.
Die Initiative trägt dazu bei, nachhaltige Mobilität als selbstverständlichen Bestandteil unseres Alltags zu verankern. Wer dieses Projekt unterstützt, sagt Nein zur strafenden Ökologie und setzt stattdessen auf eine Politik des gesunden Menschenverstands: Eine
Politik, die Biodiversität und Klima schützt und gleichzeitig die Lebensqualität aller spürbar verbessert.
3 - GERECHTE MOBILITÄT: erzwungene Isolation überwinden.
Heute hängt unsere Bewegungsfreiheit von Einkommen, Geschlecht, Gesundheit und Wohnort ab. Die Initiative überwindet diese Barrieren: Das neue Recht auf Mobilität bedeutet, dass niemand aus finanziellen Gründen oder wegen des fehlenden Angebots von der Gesellschaft ausgeschlossen wird.
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Mobilität ist kein Luxus; sie ist der Schlüssel zu all unseren anderen Rechten. Und doch ist Mobilität in der Schweiz heute oft eine soziale Lotterie. Haushalte geben durchschnittlich 8% ihres Budgets für Verkehr aus – eine Belastung, die beispielsweise für junge Menschen in Ausbildung oder Alleinerziehende, die meist Frauen sind, schnell zu einer unüberwindbaren Hürde wird. Wegen ihrer prekären Mobilitätslage müssen Menschen mit niedrigem Einkommen oft auf medizinische Versorgung oder berufliche Chancen verzichten. Ohne Gegenmassnahmen werden sich diese Ungleichheiten weiter verschärfen: Die Preise steigen, die soziale Ausgrenzung nimmt zu – und gleichzeitig wächst unsere Abhängigkeit vom Auto. Die Initiative bietet eine würdevolle Alternative: Mit vollständiger Kostenfreiheit für Jugendliche, Senior*innen und Menschen mit geringem Einkommen wird sichergestellt, dass in unserem Land niemand aus finanziellen Gründen in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist.
Doch damit Mobilität gerecht wird, muss sie nicht nur bezahlbar sein, sondern auch für alle barrierefrei zugänglich. Für Menschen mit Behinderung oder Eltern mit Kinderwagen ist ein kostenloses Angebot bedeutungslos, wenn der Bahnhof nicht barrierefrei ist. Mit unserer Initiative wird der Bund beauftragt, endlich die vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit (BehiG) zu finanzieren und so eine hindernisfreie Mobilität für alle zu garantieren. Die Initiative überwindet auch die geographische Ungleichheit: Mit Investitionen von mindestens 8 Milliarden Franken pro Jahr sorgen wir dafür, dass periphere Regionen nicht mehr aus Kostengründen mit einem eklatant schlechteren Angebot als urbane Zentren zurechtkommen müssen. Ob man in Graubünden lebt, aus der Vallée de Joux pendelt oder als Grenzgängerin arbeitet – alle sollen das Recht auf eine hochwertige Verkehrsanbindung haben.
Gerechtigkeit bedeutet auch, unseren Kindern das Recht auf eine lebenswerte und gesunde Zukunft zu sichern. Der Verkehrssektor ist nach wie vor der grösste Verursacher von CO₂-Emissionen in der Schweiz. Die Nutzung von Bus und Bahn finanziell zu benachteiligen bedeutet, zukünftige Generationen die Folgen unseres heutigen Nichthandelns tragen zu lassen.
Öffentliche Schulen sind kostenlos, Gemeindestrassen sind kostenlos: Unsere öffentlichen Verkehrsmittel sollten ebenfalls zu einem Gemeingut werden, das allen offensteht. Wir wollen weg von einem System, das kontrolliert und ausgrenzt, und hin zu einem Netzwerk,
das Menschen verbindet, die Umwelt respektiert und die Lebensqualität schützt. Lasst uns gemeinsam in eine solidarische Schweiz investieren, in der Bewegungsfreiheit kein Privileg mehr ist, sondern zu einem in der Verfassung verankertes Recht für alle wird.
4 - WENIGER UMWELTVERSCHMUTZUNG, WENIGER STRESS, weniger Versicherungsprämien - mehr Lebensqualität.
Der Strassenverkehr kommt uns teuer zu stehen: Lärm, Luftverschmutzung und Stress wirken sich direkt auf unsere Gesundheit aus, was wiederum die Krankenkrassenprämien in die Höhe treibt. Die Initiative verbessert unsere Lebensqualität im Alltag und schützt unsere Lungen, indem sie eine einfache, sichere und für alle zugängliche Alternative bietet.
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Jeden Morgen beginnen tausende Menschen in der Schweiz ihren Tag im Stau. Dieser chronische Stress ist Gift für die geistige und körperliche Gesundheit. So entsteht ein Teufelskreis: Luftverschmutzung und Lärmbelastung verursachen in der Schweiz Kosten in Milliardenhöhe. Jahr für Jahr führen diese Belastungen zu Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen – mit tausenden vermeidbaren Todesfällen. Und wer zahlt den Preis? Wir alle, dies verursacht eines unserer grössten Probleme im Alltag: die stetig steigenden Krankenkassenprämien.
Indem aktive Mobilität wie Gehen und Velofahren gefördert und der öffentliche Verkehr bezahlbar, zugänglich und qualitativ hochwertig gemacht wird, fördert die Initiative eine echte intermodale Verkehrspolitik, bei der sich die verschiedenen Verkehrsmittel sinnvoll ergänzen. Sie stärkt gemeinschaftliche Carsharing-Modelle, erleichtert den Übergang zwischen Zug, Bus, Velo und Fusswegen und gestaltet den öffentlichen Raum neu – immer mit Blick auf die Bedürfnisse der Bevölkerung.
Wenn Städte vom Autoverkehr entlastet werden, schafft das Raum für breitere Trottoirs, besseren Schutz von Fussgänger*innen vor Luftverschmutzung und den Bau sicherer, durchgehender Radwege. Diese Veränderung schafft ruhigere, lebenswertere Städte. Denn Lebensqualität bedeutet auch mehr Ruhe und Sicherheit, ob in der Stadt oder auf dem Land.
Saubere Luft und weniger Lärm bedeutet auch weniger Druck auf das Gesundheitssystem , dessen Kosten heute stark auf Haushalten lasten. Strassenlärm betrifft jeden siebten Menschen in der Schweiz, stört den Schlaf und erhöht das Risiko für Bluthochdruck. In ländlichen Regionen bedeutet weniger Durchgangsverkehr mehr blühende Dorfkerne. Die Verkehrsreduktion führt auch zu mehr Sicherheit: Zu viele Eltern haben heute Angst, ihre Kinder allein zur Schule gehen zu lassen – wegen der schnell wachsenden Zahl immer leistungsstärkerer Fahrzeuge wie SUVs, deren Gefährlichkeit bei Unfällen für Kinder
besonders hoch ist. Indem wir den Autoverkehr reduzieren, verwandeln wir unsere Wohngebiete wieder in sichere Räume, in denen sich alle Generationen frei und ohne Angst bewegen können.
Unsere Gesundheit ist kein abstraktes Konzept: Wir haben das Recht, ohne Lärm zu schlafen, saubere Luft zu atmen und unsere Kinder in einer sicheren Umgebung aufwachsen zu sehen. Wer hinter diesem Projekt steht, fordert nicht nur eine Preissenkung im öffentlichen Verkehr – sondern investiert in unser tägliches Wohlbefinden und in die Zukunft unseres Gesundheitssystems.
5 - SCHNELLER UND KOSTENLOSER ÖFFENTLICHER NAHVERKEHR zur Stärkung der lokalen Wirtschaft.
Staus und steigende Spritpreise belasten die lokale Wirtschaft. Kostenloser öffentlicher Nahverkehr stärkt das lokale Gewerbe, schafft Arbeitsplätze in der Schweiz und sichert unsere wirtschaftliche Souveränität.
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Für lokales Gewerbe und Ortskerne ist diese Initiative eine entscheidende Antwort auf die Konkurrenz durch grosse Online-Handelsplattformen. Indem wir die Barriere der ÖV-Preise überwinden, ermöglichen wir einen einfachen und selbstverständlichen Zugang zu lokalen Angeboten. Der internationale Vergleich zeigt: Erschwingliche und qualitativ hochwertige Mobilität bedeutet lebendige Stadt- und Dorfkerne. Das Geld, das Haushalte bei Ticketpreisen sparen, fliesst in die lokale Wirtschaft zurück. So entsteht ein positiver Kreislauf, der Arbeitsplätze sichert und unsere Innenstädte lebendig gestaltet.
Diese Initiative ist auch eine bedeutende Investition in die wirtschaftliche Souveränität der Schweiz. Heute gibt die Schweiz jährlich Milliarden für den Import von Erdöl aus – oft aus Ländern mit autoritären Regimen. Mit dem Umstieg auf eine elektrische und kollektive Mobilität bleibt dieses Geld im Land. Die jährlichen Investitionen von mindestens 8 Milliarden Franken schaffen tausende hochwertige, nicht verlagerbare Arbeitsplätze und stärken unsere Sozial- und Steuersysteme. Statt einen Kapitalabfluss zuzulassen, entscheiden wir uns für Investitionen in unsere eigene Wirtschaft und in das Know-how unserer Unternehmen.
Schliesslich stärkt das Projekt die Krisenfestigkeit unseres Systems. Das aktuelle Modell stösst an seine Grenzen, und die Kosten jahrzehntelangen Nichthandelns im Bereich Klimaschutz – Schäden an Infrastrukturen, Energieunsicherheiten – stellen eine reale Gefahr für unseren Wohlstand dar. Indem durch Verkehrsverlagerung Strassen für Handwerker*innen, Lieferdienste und Rettungskräfte entlastet werden, sinken Produktivitätsverluste durch Staus. So wird unsere krisenanfällige Wirtschaft resilient. Die Initiative fördert eine widerstandsfähige Realwirtschaft und ermöglicht eine agile, eigenständige und nachhaltige Schweiz.
6 - DIE MOBILITÄT VON MORGEN gemeinsam gestalten.
Eine Investition von mindestens 8 Milliarden Franken pro Jahr erfordert eine vorbildliche Haushaltsführung. Die Initiative schreibt eine transparente, faire Steuerung vor, bei der die breitere Bevölkerung und Mitarbeitende von Verkehrsunternehmen gemeinsam die Prioritäten festlegen. So dient jeder investierte Franken der Bevölkerung anstelle von Lobbyinteressen.
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Die Zukunft unserer Mobilität darf nicht länger rein betriebswirtschaftlichen Logiken oder Entscheidungen hinter verschlossenen Türen überlassen werden. Diese Initiative stärkt die Demokratie: Sie schreibt eine gemeinschaftliche Steuerung vor, die Nutzer*innen und Beschäftigte ins Zentrum der Entscheidungsprozesse stellt. Dieses unabhängige Steuerungsgremium stellt sicher, dass Investitionen den tatsächlichen Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen – etwa bei Taktfrequenzen im ländlichen Raum oder bei der Barrierefreiheit von Bahnhöfen – und nicht dem Druck von Interessengruppen. Damit gehören realitätsferne Projekte und Verschwendung öffentlicher Mittel der Vergangenheit an.
Diese neue Steuerung bildet die Grundlage für einen zugänglichen öffentlichen Dienst für die gesamte Bevölkerung. Sie beseitigt unnötige Bürokratie rund um Kontroll- und Ticketsysteme und setzt diese Mittel stattdessen gezielt für die Unterstützung von Menschen mit eingeschränkter Mobilität, mehr Sicherheit oder die Instandhaltung von Infrastruktur ein. Die Initiative sichert zudem faire Arbeitsbedingungen für all jene, die täglich für die Zuverlässigkeit unseres Verkehrsnetzes sorgen. Anerkennung für Mitarbeitende wie Lokführer*innen, ausreichendes Unterhaltspersonal und ein Ausbau der Sicherheit sind Voraussetzungen für einen zuverlässigen, pünktlichen und sicheren Service Public für alle. Indem das Praxiswissen der Mitarbeitenden in die Entscheidungsfindung einfliesst, nutzen wir die Erfahrung jener, die die Strecken kennen, um ein leistungsfähiges Schweizer Verkehrsnetz der Zukunft zu planen.
Indem dieses Modell in der Verfassung verankert wird, schützen wir den öffentlichen Nahverkehr als unveräusserliches Gemeingut. Das Modell ist vollständig transparent: Jederzeit kann nachvollzogen werden, wie Steuergelder genutzt werden und in inklusive, sichere und effiziente Mobilität fliessen. Wer dieses Projekt unterstützt, entscheidet sich für ein verantwortungsvolles Management eines öffentlichen Dienstes, auf den wir noch Generationen später stolz sein werden.